EKS Synode: Schutz der persönlichen Integrität – Anträge aus 13 Kantonen angenommen
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) tagte in Neuenburg. Dabei stand folgende Frage im Zentrum: Wie kann die persönliche Integrität geschützt werden? 13 Kantone reichten im Vorfeld Anträge zum Geschäft ein. Die Synode folgte diesen und erteilt damit den Auftrag für ein schnelleres sowie partizipativeres Vorgehen als der Rat EKS vorgesehen hat.
Die Achtung der menschlichen Würde, eines respektvollen Umgangs und der Integrität einer jeden Person sowie die Selbstbestimmung aller Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Stellung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – stellen Grundpfeiler der Reformierten Kirche dar. Sie sind umfassend zu wahren. Kirchliche Tätigkeit lebt von Beziehungen, insbesondere in schwierigen Lebenssituationen. Diese Stärke und Chance der kirchlichen Arbeit bringt auch Risiken mit sich. Die Reformierte Kirche Kanton Luzern ist sich dieser bewusst und hat hierzu in der Synode vom 22. Mai 2024 beschlossen, die bestehenden Konzepte zu überarbeiten und Anpassungen bei gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen.
Nationale Synode der EKS
Die EKS tagte am 10. und 11. Juni 2024, in welcher der Schutz der persönlichen Integrität auch im Zentrum stand. Die 13 Deutschschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Tessin, Uri, Zug und Zürich reichten hierzu drei gemeinsam erarbeitete eigene Anträge ein und obsiegten mit diesen gegenüber der Vorlage des Rats EKS.
Dunkelfeldstudie der gesamten Gesellschaft national beim Bund
Besonders die Dunkelfeldstudie mit einer Befragung der gesamten Gesellschaft für 1.6 Millionen Franken gab Anlass zur Diskussion rund um das Vorgehen, eine fehlende öffentliche Ausschreibung, inhaltlich und insbesondere in zeitlicher Hinsicht. Die Resultate sollten erst Ende 2027 veröffentlicht werden. Den 13 Kantonen ging dies zu wenig schnell und muss national beim Bund verortet werden. Die angenommenen Anträge der 13 Kantone gehen weiter als die Vorlage des Rats EKS und sind betroffenenorientiert, spezifisch, partizipativ und schneller umsetzbar. Begleitend wird nun eine Arbeitsgruppe mit Betroffenen und Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen einzusetzen sein, welche unterschiedliche Massnahmenpakete der EKS evaluieren und begleiten wie beispielsweise eine interne Studie bei den reformierten Mitgliedern, Mitarbeitenden, Behörden und Freiwilligen durchführen.
Synode folgt den Anträgen der 13 Kantone
Die Synode folgte den Anträgen der Kantone vollumfänglich und beschloss:
Angenommener Antrag 1 der Kantone
Die Synode nimmt die Arbeitspakete zur Konsolidierung der Tätigkeiten zum «Schutz der persönlichen Integrität» zur Kenntnis. Sie beauftragt den Rat EKS, die Präventionsarbeit zum Schutz der persönlichen Integrität in ihren Mitgliedkirchen zu fördern und zu unterstützen und eine externe nationale Kontaktstelle für Betroffene zu schaffen.
(Abgelehnter Antrag Rat EKS: Die Synode nimmt die Arbeitspakete zur Konsolidierung der Tätigkeiten zum «Schutz der persönlichen Integrität» zur Kenntnis).
Angenommener Antrag 2 der Kantone
Der Rat EKS setzt sich beim Bund für die Durchführung einer gesamtgesellschaftlichen Missbrauchsstudie (Dunkelfeldstudie) auf nationaler Ebene zum Thema sexueller Missbrauch und Grenzverletzungen in der gesamten Gesellschaft in der Schweiz ein.
(Abgelehnter Antrag Rat EKS: Die Synode genehmigt das Projekt «Dunkelfeldstudie zu sexuellem Missbrauch» mit einem budgetierten Aufwand in Höhe von 1.6 Millionen CHF.)
Angenommener Antrag 3 Kantone
Die Synode beauftragt den Rat EKS mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe «Schutz persönliche Integrität» zwecks Prüfung einer internen Erhebung/Studie zu «sexuellem Missbrauch» und/oder weiterer Massnahmenpakete sowie zur Begleitung laufender Projekte und Massnahmen der EKS zum Schutz der persönlichen Integrität.
(Abgelehnter Antrag Rat EKS: Die Synode beauftragt den Rat EKS mit der Einrichtung einer Kommission «Beteiligtenbeirat» gemäss Verordnung «Strategische Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen».)
Weitere Informationen
Link zu ref.ch «Vorerst keine reformierte Missbrauchsstudie» vom 11. Juni 2024