Synode: Reformierte Kirche Kanton Luzern investiert in die Zukunft
Die Synode der Reformierte Kirche Kanton Luzern hat den Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 mit Budget 2025 an der Herbstsession genehmigt. Dabei setzt der Synodalrat die Strategie um und in folgenden vier Bereichen wird investiert: Seelsorge, Prävention und Schutz vor Grenzverletzungen, Förderung kirchlicher Berufe sowie in die Mitgliedschaft.
Der Bericht und Antrag des Synodalrats zum Aufgaben- und Finanzplan 2025 bis 2028 mit Budget 2025 hat bei einem betrieblichen Aufwand von 2,98 Millionen Franken und Erträgen von knapp 2,83 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von rund 150‘000 Franken vorgesehen. Der Steuerfuss bleibt unverändert. Die Synode hat den Aufgaben- und Finanzplan mit Budget genehmigt.
Seelsorge: Massnahmen nach Umfrage gfs.bern
Mit der Genehmigung des Budgets wird der Strategieschwerpunkt Seelsorge weiter umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist das Projekt der Chatseelsorge in Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand Zentralschweiz. «Da die Nachfrage nach digitaler und anonymer Seelsorge gross ist und weiter ansteigt, startete die Reformierte Kirche dieses Jahr mit dem dreijährigen Pilotprojekt Chatseelsorge. Auf der Website reflu.ch ist die Chatseelsorge integriert. So kann digitale Seelsorge direkt über die Website genutzt werden», sagt Dr. Lilian Bachmann, Synodalratspräsidentin Reformierte Kirche Kanton Luzern. Des Weiteren findet am Samstag, 15. Februar 2025, rund um die Nutzung der Seelsorge die öffentliche E-Grossgruppenkonferenz zum Thema ‹Ist Seelsorge in Zukunft gefragt?› statt.
Prävention und Schutz vor Grenzverletzungen
Der Umgang mit Grenzverletzungen, Übergriffen und Missbrauch in der Kirchenlandschaft schweizweit beschäftigt auch die Landeskirche. Der Synodalrat ist seit 2022 daran, die erforderlichen Grundlagen aufzuarbeiten mit dem Ziel die Präventionsarbeit zu verbessern und den Schutz vor Grenzverletzungen in der Landeskirche und den Kirch- sowie Teilkirchgemeinden zu stärken. Der Schutz der besonders Schutzbedürftigen steht im Zentrum. In zweiter Lesung hat die Synode an der Herbstsession dieser Vorlage zugestimmt. Mit der Umsetzung der daraus folgenden Massnahmen wird der Synodalrat 2025 beginnen. Hierzu zählen insbesondere die Verabschiedung eines Verhaltenskodex, die Einführung einer externen Meldestelle sowie Anlaufstelle für Konflikte, obligatorische Workshops und Schulungen für sämtliche Mitarbeitende, Behördenmitglieder und Freiwillige sowie ein online Tool für das regelmässige landeskirchliche Monitoring der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben.
Förderung kirchlicher Berufe
Fachbedarf und Nachwuchsförderung sind Themen, mit welchen sich auch die Landeskirche konfrontiert sieht. Die reformierten Kirchen der Zentralschweiz haben sich zusammengetan und zwei Projekte zur Förderung der kirchlichen Berufe erarbeitet. Einerseits geht es um die Präsenz an der Zentralschweizer Bildungsmesse (Zebi) sowie andererseits um die Schaffung einer Webplattform, die einen niederschwelligen Zugang und Kontakt zum Einblick in die reformierten Berufe ermöglicht. Für die Realisierung dieser Projekte haben sich die sechs Kirchen zusammengetan und tragen die Projektkosten sowie Schaffung einer Zentralschweizer Koordinationsstelle Förderung kirchliche Berufe entsprechend anteilsmässig.
Mitgliedschaft: Analyse mit Grossgruppenkonferenz und Studie erfolgt
Die hohe Zahl an Kirchenaustritten und die tiefe Zahl der jungen Mitglieder unter 30 Jahren beschäftigen die Landeskirche und die Kirchgemeinden. Rund um die Mitgliedschaft hat die Landeskirche 2023 eine Grossgruppenkonferenz durchgeführt. Seit der Konferenz hat die Landeskirche aufgrund der Rückmeldungen unterschiedliche Massnahmen umgesetzt: Beispiele sind das digitale Brandcenter für das Co-Working oder unterschiedliche Kampagnen in den Sozialen Medien. Rund um die Mitgliedschaft und neue Formen des kirchlichen Lebens hat die Synode das Gesetz über das kirchliche Leben (Kirchenordnung) in zweiter Lesung beraten und beschlossen.
Entschädigungsbeschluss Synodalrat
Im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans mit Budget sowie mit Blick auf die neue Legislatur ab 1. Juli 2025 hat die Landeskirche das Pensum und die Entschädigung des Synodalrats überprüft. Die Synode hat diese beraten. Neu wird ab der Legislatur 2025 das Gesamtpensum des Synodalrats von aktuell 170 auf 200 Prozente erhöht sowie die Jahresentschädigung für ein 100 Prozent Pensum auf 170‘000 Franken festgesetzt.
Medienmitteilung zur Synode vom 21. November 2024