Gesamterneuerungswahlen 2025

Unsere Kirche entfaltet ihre Kraft durch die Menschen, die sich für sie einsetzen. Menschen, die sich mit Herz und Verstand einbringen, die zuhören, entscheiden und mitgestalten möchten. 2025 ist ein Wahljahr. Wir suchen Menschen wie Sie!

Dienstag, 11. Februar 2025

Mit Ihrem Engagement können Sie dazu beitragen, dass die Kirche auch in Zukunft ein lebendiger Ort bleibt, der inspiriert, verbindet und Halt gibt. Gemeinsam können wir unsere Kirchgemeinde gestalten und den Menschen in unserer Region Gutes tun. 

Wahljahr 2025 – Wer wird gewählt? 

Wenn Sie Freude daran haben, etwas Sinnvolles zu schaffen und Ihrer Umgebung etwas zurückzugeben, ist jetzt der richtige Moment, sich einzubringen. 2025 ist ein Wahljahr in der Reformierten Kirche Luzern. Gewählt werden die Mitglieder der folgenden Gremien:

  • Synode: Kirchenparlament der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern und damit die oberste Vertretung und das gesetzgebende Organ (Legislative). Die 60 Mitglieder befinden unter anderem über Budget und Jahresrechnung, wählen die fünf Mitglieder der Kirchenleitung und können gesamtkirchliche Dienste und Institutionen schaffen.

Hinweis: Weitere Infos siehe Landeskirche

  • Grosser Kirchenrat: Der Grosse Kirchenrat ist das Parlament der Reformierten Kirchgemeinde Luzern und setzt sich aus 24 Vertreterinnen und Vertretern der Teilkirchgemeinden zusammen. Sie entscheiden über gemeindeübergreifende Angelegenheiten wie Budget, Jahresrechnung und wichtige strategische Themen. 

Hinweis: Auf die neue Legislatur werden viele Sitze frei.

  • Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Luzern: Der Kirchenvorstand ist das fünfköpfige Exekutivgremium der Reformierten Kirchgemeinde Luzern und zuständig für die laufenden Geschäfte. Der Kirchenvorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Reformierte Kirchgemeinde Luzern (unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten und des Grossen Kirchenrats).

Hinweis: Alle fünf aktuellen Mitglieder stellen sich zur Wiederwahl.

  • Kirchenpflegen der Teilkirchgemeinden: Die Kirchenpflege ist die operative Leitung der Teilkirchgemeinde und für die Umsetzung von Beschlüssen zuständig.

Hinweis: Es sind Sitze frei.

Ihre Mitwirkung – Ein Gewinn für alle

Ein Engagement in einem Gremium der Reformierten Kirche Luzern ist mehr als eine Aufgabe – es ist eine Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Kirche und ihrer Zukunft mitzuwirken.

Darauf dürfen Sie sich freuen

  • Sie reden mit, wie und wo unsere Kirche Gutes tun kann – für Menschen und die Gesellschaft.
  • Sie entscheiden mit, wo unsere Kirche Akzente und Schwerpunkte setzt. 
  • Sie erhalten Gestaltungsfreiraum, um eine lebendige offene Kirche zu ermöglichen und sie verantwortungsvoll in die Zukunft zu führen.
  • Sie helfen mit, die Kirche als Ort des Miteinanders und der Unterstützung zu stärken.
  • Sie denken für die Kirche und ihre Mitglieder und handeln zugunsten der Gesellschaft. 

Was Sie mitbringen

Am wichtigsten ist Ihre Motivation, etwas bewirken und mitgestalten zu wollen. Vorkenntnisse oder eine bestimmte Ausbildung sind nicht notwendig, um in einem Gremium mitzuwirken – es zählt, dass Sie sich mit Herz und Verstand einbringen. 

Wenn Sie Erfahrung in Organisation, Finanzen oder sozialem Engagement haben, können Sie dieses Wissen gerne einbringen. Doch ebenso wichtig sind Offenheit, Gestaltungsfreude und Dialogfähigkeit.

Was Sie an Zeit aufwenden

Der Zeitaufwand je Gremium ist unterschiedlich, vor allem aber als Mitglied des Grossen Kirchenrats ist der Aufwand überschaubar. 

  • Grosser Kirchenrat: Der Rat trifft sich in der Regel zweimal jährlich zu einer Abendsitzung. Dazu kommt die Vorbereitungszeit für die Sitzungen mit Aktenstudium und Austausch in den Fraktionen.

  • Kirchenvorstand: Rund 10 Sitzungen pro Jahr, dazu kommen weitere Sitzungen in Gremien und Projekten.

  • Kirchenpflegen: Rund 10 Sitzungen pro Jahr, dazu kommen beispielsweise Gottesdienstpräsenz, Projekte und ressortspezifische Aufgaben (Aufwand je Teilkirchgemeinde unterschiedlich).

Wie Sie entschädigt werden

Für Ihr Engagement erhalten Sie Sitzungsgeld.

Wie lange Sie gewählt sind

Die Amtsdauer in allen Gremien beträgt vier Jahre und beginnt am 1. August 2025.

Wer kann kandidieren?

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Kandidatur, wenn Sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind.
  • reformiert sind.
  • innerhalb der Kirchgemeinde Luzern wohnen.
  • über das Schweizer Bürgerrecht, die Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C verfügen.

Ihre Kandidatur

Sie möchten sich bei der Reformierten Kirche Luzern engagieren? Grossartig. Gerne erwarten wir Ihre Kandidatur. Bitte stellen Sie uns per E-Mail folgende Unterlagen zu:

  • Lebenslauf
  • Kurzes Motivationsschreiben (5-10 Sätze)

Kandidatur für den Grossen Kirchenrat:
Schicken Sie die Unterlagen an Walter Stucki, walter.stucki@reflu.ch

Kandidatur für den Kirchenvorstand:
Schicken Sie die Unterlagen an Sonja Döbeli Stirnemann, sonja.doebeli@reflu.ch 

Kandidatur für eine Kirchenpflege:
Schicken Sie Ihre Unterlagen an das Präsidium

Die aufgeführten Kontaktpersonen der jeweiligen Gremien beantworten auch gerne allfällige Fragen rund um die Wahlen und eine Kandidatur.

Statements aktueller Behördenmitglieder:

«Ich bringe mich bei der Reformierten Kirche ein, da ich Zeit habe und mir die Mitgestaltung Freude bereitet.»

Walter Stucki, Präsident des Grossen Kirchenrats und Mitglied der Synode

***

«Ich finde, die Kirche macht viel Wertvolles. Da bin ich gerne bereit einen Teil meiner Zeit zu investieren.»

Yolanda Stocker, Mitglied des Grossen Kirchenrats und Präsidentin der Controllingkommission

***

«Ich kann dazu beitragen, dass die Menschen erkennen: Die Kirche bietet Hafen, Heimat und Sicherheit.»

Sonja Döbeli Stirnemann, Präsidentin Kirchenvorstand

***

«Ich arbeite gerne mit Menschen zusammen, die sich für die Gesellschaft einbringen wollen.»

Stefan Sägesser, Mitglied Kirchenvorstand

***

«Unsere Kirchgemeinde weiterzubringen liegt mir am Herzen und ist eine sinnstiftende Tätigkeit, die mich äusserst motiviert.»

Manuela Burgermeister, Mitglied Kirchenvorstand