Grosser Kirchenrat tagte zu OE, Myconiushaus und Finanzen
Der Grosse Kirchenrat genehmigte das Budget 2025 sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028. Er beschloss, den Prozess der Organisationsentwicklung weiter voranzutreiben und den Ersatzneubau für das Myconiushaus weiterzuverfolgen.
Ersatzneubau für Myconiushaus wird weiterverfolgt
Die Pläne für einen Ersatzbau des Gemeindezentrums Myconiushaus in der Stadt Luzern sollen konkretisiert werden. Das hat der Grosse Kirchenrat an seiner Sitzung vom 9. Dezember entschieden. Gleichzeitig fällte das Kirchenparlament weitere wegweisende
Entscheide.
Für das Gemeindezentrum Myconiushaus an der St. Karli-Strasse in der Stadt Luzern zeichnet sich mittelfristig ein hoher Sanierungsbedarf ab. Daher handelt die Kirchgemeinde Luzern proaktiv und macht sich bereits heute Gedanken, wie es mit dem Gebäude weitergehen soll und wie es künftig genutzt werden kann. Mit externer Unterstützung wurden verschiedene Szenarien für die Zukunft des Myconiushauses erarbeitet. Vertieft untersucht wurden die Szenarien «Abbruch/Neubau» und «etappierte Sanierung». Die weiteren Optionen wie eine umfangreiche Sanierung mit Erweiterung oder ein Verkauf wurden verworfen, da sie finanziell oder strategisch ungünstig erscheinen.
Machbarkeitsstudie als nächster Schritt
Basierend auf den geprüften Zukunftsszenarien hat der Grosse Kirchenrat an seiner Sitzung über die weiteren Schritte der Myconius-Immobilienstrategie entschieden. Eine klare Mehrheit des Kirchenparlaments folgte dem Antrag des Kirchenvorstands, das Szenario «Abbruch/Neubau» weiterzuverfolgen und eine Machbarkeitsstudie über einen Ersatzneubau in Auftrag zu geben. Ein Neubau könnte so geplant werden, dass er den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Kirchgemeinde entspricht und eine flexible Nutzung ermöglicht. Durch die Entscheidung, die Liegenschaft zu entwickeln, behält die Kirchgemeinde die Kontrolle über das Projekt, die Nutzung und die Einnahmen.
Organisationsentwicklung weiter vorantreiben
Um Antworten darauf zu finden, wie die Kirchgemeinde Luzern künftig organisiert sein soll, hatte die Kirchgemeinde das Projekt Organisationentwicklung angestossen. Nach dem partizipativen Prozess mit internen Workshops in diesem Jahr liegt die Ist-Analyse mit Handlungsfeldern vor. Der Grosse Kirchenrat hat an seiner Sitzung nun einstimmig entschieden, diesen Prozess weiter voranzutreiben. Er hat den entsprechenden Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit anerkennt er die zahlreichen Herausforderungen, die dargestellten Erkenntnisse und die Notwendigkeit für eine Strukturanpassung. In einem nächsten Schritt wird nun analysiert und aufgezeigt, wie die Kirchgemeinde künftig strukturiert werden könnte. Dabei wird auch geprüft, ob eine Neuorganisation in überschaubare Einheiten möglich ist, wie dies ein Postulat gefordert hatte.
Zustimmung zu AFP und Budget
Die Überprüfung der Organisationsstruktur ist ein Ziel im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 (AFP) der Kirchgemeinde Luzern. Der AFP dient als Orientierungsmittel und gibt einen Überblick der strategischen Planung und der finanziellen Entwicklung der Kirchgemeinde. Der Grosse Kirchenrat hat den AFP wie auch das Jahresprogramm 2025 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig genehmigte der Rat das Budget 2025. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf CHF 13,8 Mio. Die prognostizierten Einnahmen liegen bei CHF 14,4 Mio. Damit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von CHF 617'700. Die positiven Budgetzahlen sind vor allem auf höhere Einnahmen aus Unternehmenssteuern, einen tieferen betrieblichen Aufwand und tiefere Investitionen zurückzuführen.
Die Unterlagen zu den behandelten Geschäften finden Sie hier: https://www.reflu.ch/luzern/service/downloads/grosser-kirchenrat