Kirchenordnung: Einstimmig verabschiedet
Die Synode hat im November 2024 über den Entwurf des Gesetzes über das kirchliche Leben – kurz Kirchenordnung – in der zweiten Lesung beraten.
Die Kirche nimmt viele gesellschaftliche Aufgaben insbesondere im Bereich der Seelsorge, der Bildung, der Solidarität und des Schutzes der Schwächsten im In- sowie Ausland wahr. Diese Aufgaben ergänzen die staatlichen und wirtschaftlichen Leistungen unseres Zusammenlebens. Das kirchliche Zusammenleben ist in der Kirchenordnung (KIO) festgehalten.
Die KIO von 1996 war sehr modern: So konnten sich seit diesem Zeitpunkt beispielsweise geleichgeschlechtliche Paare segnen lassen. Was vor 27 Jahren in der Reformierten Kirche Kanton Luzern bereits gelebt wurde, ist zivilrechtlich erst seit Juli 2022 mit der «Ehe für alle» möglich. Mit der neuen Verfassung und den damit verbundenen weiteren gesetzlichen Erlassen hat im Jahr 2020 die Revision der Kirchenordnung begonnen. Dazu fand im Februar 2021 coronabedingt die digitale Grossgruppenkonferenz «Kirche im Dialog - teilnehmen und mitgestalten» mit 200 Teilnehmenden statt. Die Präsentation der Ergebnisse sowie die Diskussion fanden im Mai 2021 statt. Dabei kristallisierten sich die folgenden sieben Schwerpunktthemen heraus:
Die Struktur des Entwurfs der revidierten Kirchenordnung entspricht den Ergebnissen der Grossgruppenkonferenz.
Um einen Textentwurf des Gesetzes der neuen Kirchenordnung (KIO) zu erhalten, der inhaltlich breit abgestützt ist und im Erarbeitungsprozess die Mitwirkung möglichst vieler betroffener Personen und Gremien umfasst, hat der Synodalrat die Phase des Redaktionsprozesses zeitlich grosszügig bis Sommer 2022 angelegt. Dieser wurde durch die «Arbeitsgruppe Redaktion» begleitet. In den Textentwurf des Synodalrats der künftigen Kirchenordnung ist die Arbeit aller Mitwirkungsgremien eingeflossen.
Vom 15. März bis 10. Juli 2023 hat die öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes der Kirchenordnung stattgefunden. Es sind knapp 50 Stellungnahmen zum Entwurf vom 15. März 2023 eingegangen. Die Stellungnahmen sind alle in der Zusammenfassung ersichtlich. Im April 2023 fanden zwei Informationsveranstaltungen rund um die Revision der Kirchenordung statt. Der Synodalrat hat die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung verarbeitet und stellte der Synode am 2. März 2024 Bericht und Antrag betreffend Gesetz über das kirchliche Leben (Kirchenordnung) der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Dies war die erste Lesung, welche am 25. Mai 2024 weitergeführt wurde. Die zweite Lesung in der Synode fand an der Herbstsession vom 20. November 2024 statt.