Organisation
Das sind wir
Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern hat aktuell 37’500 Mitglieder, die in zehn Kirchgemeinden leben. Die reformierten Kirchgemeinden setzen sich aus Mitgliedern verschiedener politischer Gemeinden zusammen.
Landeskirche
Insgesamt 60 Abgeordnete aus den Kirchgemeinden bilden die Synode, die Legislative der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Die laufenden Geschäfte führt als exekutive Behörde der Synodalrat. Ihm zur Seite stehen die Geschäftsstelle mit vier Fachbereichen.
Kirchgemeinden
Jede Kirchgemeinde ist analog zu den politischen Gemeinden organisiert. Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, die zweimal jährlich stattfindet. Die laufenden Geschäfte führt der Kirchenvorstand als exekutive Behörde.
Die Kirchgemeinde Luzern bildet mit acht Teilkirchgemeinden die grösste reformierte Gemeinde. In der Kirchgemeinde Luzern entspricht der Grosse Kirchenrat dem Parlament. Der Kirchenvorstand nimmt strategische Aufgaben wahr und bietet mit den Zentralen Diensten (Bau, Finanzen, Personaladministration, Sozialberatung) ein Dienstleistungszentrum für die Teilkirchgemeinden und deren Behörden.
Die operative Arbeit und deren Gestaltung liegt in den Händen der Behörden in den Teilkirchgemeinden, den Kirchenpflegen. Oberstes Organ der Teilkirchgemeinden ist die zweimal jährlich stattfindende Teilkirchgemeindeversammlung.
Struktur und Organisation
Synode
Das Kirchenparlament – die Synode – kann von seiner Stellung her mit dem Kantonsparlament verglichen werden.
Synodalrat
Verglichen mit den politischen Behörden entspricht die Kirchenleitung – der Synodalrat – dem Regierungsrat.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern.
Kapitel und synodalrätliche Kommissionen
Der Synodalrat hat für bestimmte Arbeitsfelder Fachkommissionen ins Leben gerufen, die den Synodalrat unterstützen.
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Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten oder bei Spannungen innerhalb der Landeskirche angerufen werden. Sie wird nur auf Gesuch tätig. Sie vermittelt zwischen den Parteien.