Synode

Das Kirchenparlament

Insgesamt 60 Abgeordnete aus den Kirchgemeinden bilden die Synode, die Legislative der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern. Die laufenden Geschäfte führt als exekutive Behörde der Synodalrat.

Synodenpräsidium

Präsidentin der Synode

Beatrice Barnikol

Vizepräsident der Synode

David van Welden Pfarrer

Fraktionen

Entscheidend wichtig für die Meinungsbildung sind die vier Fraktionen. Agglomeration, Land, Religiös-Soziale Fraktion und Stadt.

Fraktion Agglomeration (Präsident)

Peter Möri

Fraktion Agglomeration (Vizepräsident)

Franz Müller

Fraktion Land (Präsident)

Kurt Boesch Lic.iur., Rechtsanwalt

Im Hubel 10
6210 Sursee

Fraktion Land (Vizepräsident)

André Karli

Religiös-Soziale Fraktion (Präsident)

Max Kläy

Religiös-Soziale Fraktion Vizepräsident

Christian Walss

Obstgartenstrasse 9
6210 Sursee

Fraktion Stadt (Präsident)

Robert Delaquis

Fraktion Stadt (Vizepräsidentin)

Ute Kilchert Petermann

Gesetzgebendes Organ

Die Synode ist die oberste Vertretung und das gesetzgebende Organ der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern.

Die 60 Mitglieder des Kirchenparlaments treffen sich in der Regel zweimal jährlich zu einer halbtägigen Session im Kantonsratssaal. Diese wird vom Präsidium und der Geschäftsleitung vorbereitet. Die Synodalen – so werden die Kirchenparlamentarierinnen und -parlamentarier genannt – sind für die kirchlichen Angelegenheiten zuständig.

Die Synodalen befinden unter anderem über das Budget und die Jahresrechnung, wählen die fünf Mitglieder der Kirchenleitung (Synodalrat) und deren Präsidentin oder Präsidenten und können gesamtkirchliche Dienste und Institutionen schaffen. Die Synode genehmigt den Rechenschaftsbericht des Synodalrates und verabschiedet Regelungen für das kirchliche Leben.

Die beiden wichtigsten Kommissionen der Synode sind die Geschäftsprüfungskommission, welche die Geschäftsführung des Synodalrates beaufsichtigt, sowie die Redaktionskommission für die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen.

Sammlung Gesetzestexte und Erlasse

Verbunden mit andern Kirchen

Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern ist auch mit den anderen reformierten Landeskirchen der Schweiz verbunden. Sie wählt die Delegierten in die Abgeordnetenversammlung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) für die Dauer einer Legislaturperiode.

Wahlrecht

Jede der zehn Kirchgemeinden bildet einen Wahlkreis. In der Kirchgemeinde Luzern bilden die acht Teilkirchgemeinden die Wahlkreise.

In die Synode gewählt werden kann, wer reformiert ist, das 16. Altersjahr erfüllt hat und in einer Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde des Kantons wohnhaft ist. Ausländer und Ausländerinnen mit Aufenthaltsbewilligung B oder mit Niederlassungsbewilligung C haben die gleichen Rechte wie Personen mit schweizerischer Staatsbürgerschaft.

Gewählt werden die Synodalen an der Urne oder an Kirchgemeindeversammlungen. Die „Stille Wahl“ ist möglich, sie ist heute der Normalfall.

Das Kirchenparlament wird jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Sitzungstermine der Synode

zum aktuellen Sitzungsplan