Synodalrat

Die Exekutive 

Der Synodalrat ist oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Die Synodalrätinnen und Synodalräte werden je für eine Amtsdauer von vier Jahren von der Synode gewählt. Der Synodalrat legt ihr gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

Departemente

Präsidium

Lilian Bachmann Synodalratspräsidentin

Vizepräsident ad interim und Finanzen

Norbert Schmassmann Synodalrat

Theologie

Ulf Becker Synodalrat

Recht

Lilli Hochuli Synodalrätin

Gesellschaft

Manuela Jost Synodalrätin

Aufgaben

Der Synodalrat berät und unterstützt die Kirchgemeindebehörden, Pfarrerinnen und Pfarrer und die weiteren Mitarbeitenden der Kirchgemeinden. Er nimmt die Aufsicht wahr über die Kirchgemeinden und über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Er sorgt für die interne Information und für die Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt die Landeskirche gegenüber dem Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und anderen Kirchen und Gemeinschaften.

Gesellschaftliche Fragen

Er veranlasst theologische und rechtliche Grundlagenarbeit sowie die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Fragen. Der Synodalrat ist befugt, öffentlich Stellung zu nehmen zu brennenden gesellschaftlichen Fragen und gegebenenfalls bei staatlichen Behörden im Namen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern vorstellig zu werden.

Er ist verantwortlich für die Finanzverwaltung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern und für die Erstellung von Voranschlag, Jahresrechnung und Bilanz.